AGB | Qualitätswerk GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB’s

Offertwesen

Gültigkeit der Angebote
Angebote von Qualitätswerk GmbH sind, sofern keine anderweitige Abmachung getroffen wurde, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

Kurswesen

Anmeldebestätigung / Einladung
Die Teilnehmerzahl unserer Kurse ist beschränkt. Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangs.

Alle Teilnehmenden erhalten nach Anmeldeschluss eine persönliche Einladung mit allen für den Kursbesuch wichtigen Informationen (ca. 10 Tage vor Kursbeginn).
Falls eine Veranstaltung beim Eingang Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht sein sollte, benachrichtigen wir umgehend und suchen mit Ihnen eine Alternative.

Kursgeld
Sie erhalten nach Anmeldeschluss die Rechnung mit der Einladung bzw. Bestätigung über die Durchführung.
Im Kursgeld inbegriffen sind, die Kursunterlagen, bei einem ganztägigen Kurs vor Ort das Mittagessen und die Zwischenverpflegung. Nicht inbegriffen sind Fahrtkosten, Parkplatzgebühren, Übernachtungen und/oder sonstige Aufwendungen. Bei einer Privatschulung gelten die Kursleistungen gemäss Offerte.

Kursabsage durch Qualitätswerk GmbH
Über die Durchführung eines Kurses, einer Ausbildungseinheit oder Änderung einer geplanten Ausbildungsstätte wird nach Abschluss der Anmeldefrist entschieden. Bei ungenügender Teilnehmerzahl (weniger als 5 Teilnehmenden) oder in Folge höherer Gewalt (Krankheiten, Unwetter, klimatische Bedingungen, Unruhen, Zerstörungen usw.), welche eine sichere Durchführung beeinträchtigen kann, behält sich Qualitätswerk GmbH das Recht vor den Kurs abzusagen, zu verschieben oder digital durchzuführen.

Kann eine geplante Veranstaltung in Folge „höherer Gewalt“ oder aufgrund zu geringer Anmeldezahl nicht stattfinden, bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber Qualitätswerk GmbH. In einem solchen Fall wird der gebuchte Kurs, falls möglich auf den nächst möglichen Termin verschoben oder in digitaler Form durchgeführt. Bezahlte Rechnungen werden bei einer ersatzlosen Annullierung zurückerstattet.

Kursabsage durch Kursteilnehmer
Bei einer Abmeldung resp. Annullation eines gebuchten Kurses, Ausbildung oder Ähnlichem, gilt folgende Regelung:
• Abmeldungen müssen schriftlich (E-Mail oder Brief) an die auf der Webseite publizierte Adresse eingereicht werden
• Ersatzteilnehmende für den ursprünglich gebuchten Kurs werden ohne Kostenfolgen akzeptiert
• Für unentschuldigte Absenzen können weder Reduktionen noch Rückvergütungen von Kursgeldern gewährt werden

Kann eine geplante Veranstaltung in Folge „höherer Gewalt“ (auch Krankheit/Unfall oder Ähnlichem) nicht besucht werden, bestehen keine Haftungsansprüche gegenüber Qualitätswerk GmbH.

Anfallende Annullationsgebühr bei Kursabsage oder nicht Erscheinen von Teilnehmer/-innen:
• Annullation der Kursanmeldung bis und mit 30 Tage vor Kursbeginn, kostenfrei
• Annullation der Kursanmeldung bis und mit 14 Tage vor Kursbeginn, 50 % der gebuchten Kurskosten
• Annullation der Kursanmeldung bis und mit 13 Tage vor Kursbeginn, 100 % der gebuchten Kurskosten
• Nicht Erscheinen des / der Kursteilnehmers / -in, 100 % der gebuchten Kurskosten

Anfallende Gebühr bei Kursumbuchungen auf ein anderes Datum oder eine andere Person:
• Bis 30 Tage vor dem Kurs / kostenfrei
• Bis und mit 14 Tage vor dem Kurs / CHF 200.-
• Bis und mit 13 Tage vor dem Kurs sind nicht mehr möglich

Durchführungsorte / Schulungslokalitäten
Die Durchführungsorte suchen wir sorgfältig aus und achten auf ansprechende Ausstattung. Wir informieren nach Anmeldeschluss alle Teilnehmer per Mail über den definitiven Durchführungsort.

Referenten
Die Kurse und Seminare von Qualitätswerk GmbH werden nur durch ausgebildete Fachspezialisten vermittelt, welche über das notwendige Wissen verfügen. In der Regel werden Kurse und Seminare von Mitarbeitenden von Qualitätswerk GmbH referiert. Qualitätswerk GmbH behält sich aber das Recht vor, externe Fachspezialisten für Kurse und Seminare beizuziehen.

Beratungen

Beratungstermine

Beratungstermine werden in Absprache mit Kunden und Kundinnen geplant und durchgeführt. Falls aus ausserordentlichen Gründen oder durch höhere Gewalt ein Beratungstermin nicht durchgeführt oder eingehalten werden kann, informiert Qualitätswerk GmbH den / die Kunden zeitnah und schlägt Alternativtermine vor. Hierbei besteht kein Haftanspruch gegenüber Qualitätswerk GmbH. Kann ein geplanter Termin durch den Kunden aus ausserordentlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, ist Qualitätswerk GmbH mindestens 24 Stunden vor dem Termin zu benachrichtigen. Wird der Termin kurzfristig (weniger als 24 Stunden) abgesagt oder wurde vom Kunden vergessen, so haften die Kunden für allfällige Unkosten wie Spesen und Zeitaufwand.

Durchführung von Beratungen

Beratungsdienstleistungen werden in der Regel durch ausgebildete Fachspezialisten aus dem ASA-Pool von Qualitätswerk GmbH erbracht, welche über das notwendige Wissen verfügen. Qualitätswerk GmbH behält sich aber das Recht vor, externe Fachspezialisten (ASA-Spezialisten) für Beratungen beizuziehen.

Preisansätze und Reisespesen für Beratungen von ASA-Spezialisten 

  1. Sicherheitsspezialist CHF 200.- / Stunde (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  2. Sicherheitsingenieur CHF 200.- / Stunde (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  3. Arbeitshygieniker  CHF 200.- / Stunde (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  4. Arbeitsarzt       CHF 350.- / Stunde (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  5. Reisekosten Kanton Zürich / Kanton Solothurn Pauschal CHF 75.- (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  6. Reisekosten restliche Schweiz / Pauschal CHF 200.- (zzgl. gesetzliche MwSt.)
  7. Übernachtungskosten + Verpflegung pro Tag / Nacht (Spesen) Pauschal CHF 250.-

Die aufgeführten Preise haben Gültigkeit sofern nicht anderweitig offeriert oder vereinbart.

Vertragswesen

ASA-Mandat

Verträge für ein ASA-Mandat mit Kunden werden in der Regel für ein ganzes Jahr abgeschlossen, folglich Jahresmandat genannt. Die im Vertrag aufgeführten Inklusivleistungen können vom Kunden bei Qualitätswerk während dem Jahresmandat bezogen werden. Mit Ablauf des Jahresmandats erlöschen die nicht bezogenen Inklusivleistungen und können nicht auf ein neues Jahresmandat übertragen/übernommen werden.

Leistungen, Unterlagen, Dokumente von Qualitätswerk GmbH 

Qualitätswerk GmbH stellt den Kunden Leistungen und vorbestehende Werke wie z.B. Unterlagen, Dokumente oder anderweitige Medien zur Verfügung. Diese sind nur für den Kunden bestimmt und dürfen nur zum Zwecke des Auftrages verwendet werden. Den Kunden sowie deren Angestellten ist es untersagt vorbestehende Werke die durch Qualitätswerk GmbH erstellt wurden, Dritten (Personen oder Firmen ausserhalb des im Vertrag definierten Auftraggebers) zugänglich zu machen, weiterzugeben, zu veröffentlichen, gewerblich zu nutzen, zu Vervielfältigen, für den eigenen Bedarf abzuändern oder anderweitig zu nutzen, woraus Qualitätswerk GmbH einen Schaden entstehen kann. Davon ausgenommen sind einzelne vorbestehende Werke, für die die Qualitätswerk GmbH ausdrücklich und schriftlich die Zustimmung erteilt hat.

Behörden, die auf Grund ihrer Arbeit gesetzlich Einsicht in diese Werke erlangen müssen, dürfen diese Werke vom Leistungserbringer zur Einsicht vorgelegt werden.

Eine Missachtung dieser Regelung wird rechtlich verfolgt.

Preispolitik

Angebotene Preise

Qualitätswerk GmbH behält sich das Recht vor Preise entsprechend dem Markgeschehen etc. jederzeit anzupassen. Die auf den Webseiten, in Offerten, Verträgen oder anderen Schriftlichkeiten publizierten Preisen für sämtliche Dienstleistungen und Kurse sind nur für das aktuelle Jahr massgebend und können durch Qualitätswerk GmbH angepasst werden.

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Qualitätswerk GmbH behält sich das Recht vor die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und unangekündigt zu ändern / ergänzen.

Lindau, Januar 2023