Der Bundesrat hat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 18. Juni 2021 verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Wir empfehlen allen Betrieben die in der Baubranche tätig sind, insbesondere jene die Arbeiten auch in der Höhe ausüben sich bereits vorrangig über die neue Bauarbeitenverordnung zu informieren, welche per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link

Eine Zusammenfassung aller Neuerungen finden Sie als Factsheet der Suva unter folgendem Link