„Umgang mit Gefahrenstoffen“
Unternehmen in der Schweiz, die Gefahrenstoffe im Unternehmen herstellen, lagern und / oder in ihren Arbeitsprozessen einsetzen, müssen die erforderlichen Anforderungen kennen und umsetzen.
Damit Unternehmen die rechtlichen Anforderungen einhalten können, müssen diese die Vorgaben aus den folgenden EKAS-Richtlinie beachten und einhalten: