„Umgang mit Gefahrenstoffen“

Unternehmen in der Schweiz, die Gefahrenstoffe im Unternehmen herstellen, lagern und / oder in ihren Arbeitsprozessen einsetzen, müssen die erforderlichen Anforderungen kennen und umsetzen.

Damit Unternehmen die rechtlichen Anforderungen einhalten können, müssen diese die Vorgaben aus den folgenden EKAS-Richtlinie beachten und einhalten:

1825 Brennbare Flüssigkeiten

6501 Säuren und Laugen

6507 Ammoniak, Lagerung und Umgang

6517 Flüssiggas