06 Jan Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine funktionierende Unfallverhütung ist nicht nur Aufgabe der Arbeitgeber. Auch das Personal soll in die Umsetzung von präventiven Massnahmen einbezogen werden. Dafür ist es notwendig, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausreichend thematisiert werden, um sie in den Alltag der Mitarbeiter zu integrieren.
Aufgaben der Arbeitgeber
Die volle Verantwortung für die Planung und Umsetzung von Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Dazu gehören u.a. regelmässige Aufsichts- und Kontrollpflichten. Sie können zwar einzelne Aufgaben an ausgebildete Fachkräfte, Brandschutzbeauftragte oder Betriebsärzte abgeben, aber nicht die gesetzliche Verantwortung übertragen.
Anforderungen an Arbeitnehmer
Allen Bestimmungen, die vom Arbeitgeber zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit getroffen werden, hat der Arbeitnehmer Folge zu leisten. Vor allem Maschinen, Werkzeuge und Gefahrstoffe benötigen im Umgang besondere Aufmerksamkeit. Handlungen, die die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen beeinträchtigen, sind bewusst zu unterlassen.