15 Apr Neue PSA Verordnung per 21.4.2019
Im Frühjahr 2018 wurde mit der Richtlinie EU 2016 425 eine neue PSA-Verordnung veröffentlicht. Diese ist von allen, die PSA in Verkehr bringen einzuhalten, aber auch Händler, Importeure und Anwender müssen sich künftig über die Einhaltung der Richtlinien informieren. Produkte, die noch der alten PSA Richtlinie 89/686/EWG entsprechen, dürfen in der Übergangsphase, die am 21.4.2019 endet, in Verkehr gebracht werden.
Für uns von der Qualitätswerk GmbH ist es ein besonderes Anliegen, Sie über alle Veränderungen bzgl. der PSA Verordnung auf dem aktuellen Stand zu halten. Ganz gleich, ob Sie sich als Hersteller, Zulieferer oder Händler zu dem Thema informieren möchten oder als Arbeitgeber in Bezug auf den Schutz Ihrer Mitarbeiter über die Aktualisierungen Bescheid wissen müssen: Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie.
Welche Bereiche ändern sich durch die neue PSA Richtlinie?
Zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählt alles, was ein Mitarbeiter zum Schutz vor Risiken trägt, die seine Gesundheit oder Sicherheit gefährden können. Dazu zählen z.B.:
- Schutzkleidung (vor allem in Bezug auf physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen)
- Arm- oder Handschutz (vor allem in Bezug auf physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen)
- Atemschutz
- Augen- und Gehörschutz
- Hautschutzmittel
- aber auch: PSA zum Schutz vor Absturz, Ertrinken oder Rettung aus grosser Höhe oder Tiefe
Eine wesentliche Änderung der neuen PSA-Verordnung ist, dass die Schutzausrüstung künftig in 3 Risikokategorien unterteilt wird, die einige Neuerungen für bestimmte Anwendungsbereiche bergen. So muss ein Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter der PSA der Risikokategorie III benötigen, immer auch eine Unterweisung an die Beschäftigten erfolgen lassen. Für Unternehmer ist es also besonders in diesem Bereich wichtig, durch eine Schulung oder Beratung die optimale Übersicht über die neu geltende Regelung zu erlangen.
Darüber hinaus wurde die PSA-Verordnung durch die Neuerung in vielen Bestandteilen modernisiert. Neben den Risikokategorien enthält sie auch Richtlinien zur Herstellung und zum Verkehr von PSA in der EU. Neu ist, dass nicht mehr allein die Hersteller für eine Prüfung der Produkte sorgen müssen, sondern auch Händler und Importeure verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die PSA die sog. Baumusterprüfung durchlaufen haben.
Es ist also in beinahe allen Bereichen, die mit Persönlichen Schutzausrüstungen arbeiten, nötig, die neue Verordnung in einem bestimmten Umfang zu kennen.
Neue PSA-Verordnung auch in der Schweiz
Die Modernisierung der PSA-Verordnung hin zur EU 2016 425 erfolgte auf EU-Ebene. Da die Schweiz mit der EU ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und Konformitätsbewertung hat, die auch bestimmte Produkte der PSA betrifft, wurde auch hierzulande eine neue PSA-Verordnung entwickelt, die auf die EU 2016 425 verweist.
Als Ihr Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Schweiz bieten wir Ihnen gern unsere Unterstützung beim Umsetzen der neuen Richtlinie an. Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Gern entwickeln wir eine passende Schulung für Ihre Mitarbeiter (auch als Inhouse-Schulung Arbeitssicherheit) oder fungieren als qualifizierter Berater bei allen Fragen zur Verordnung.
Themen für eine Schulung zur PSA-Verordnung können z.B. sein:
- Fertigung der PSA nach den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
- Erstellung technischer Unterlagen
- Konformitätsbewertungen entsprechend Produktkategorien
- Kennzeichnung der PSA
- u.a.m.
Im Februar 2019 fanden bereits zwei Schulungen in Baden und Vevey statt, in denen wir das Thema gemeinsam mit PSA-Hersteller Uvex gestalteten.
Qualitätswerk GmbH: Schulungen und Beratung rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Persönliche Schutzausrüstungen sind ein wichtiger Bestandteil des grossen Themas Arbeitssicherheit. Wir von der Qualitätswerk GmbH verstehen uns als Lösungsprovider zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Qualitätsmanagement. Im Rahmen unserer Schulungen kann z.B. auch SiBe-/KOPAS Kurse absolviert werden oder die Ausbildung der Gesundheitsbeauftragten erfolgen. Gern beraten wie Sie auch exklusiv, wenn Sie ein Sicherheitskonzept erstellen möchten oder eine Fachmeinung zum Thema Unfallverhütung in Ihrem Unternehmen suchen.