
11 Jan Qualitätswerk im Tagesanzeiger
Bericht von Qualitätswerk GmbH im Tagesanzeiger zum Thema «Arbeitgeber könnten viele Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden»
Im Tagesanzeiger zum Thema «Arbeitgeber könnten viele Unfälle und Berufskrankheiten vermeiden» erklärt Matthias Kunz von Qualitätswerk GmbH, wieso ein stärkerer Fokus auf Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile bringt.
Firmen ab zehn Mitarbeitenden und Betriebe, deren Arbeitsprozesse eine besondere Gefährdung aufweisen, sind gemäss EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtet, ein umfassendes Sicherheitssystem aufzubauen und zu unterhalten. Das betrifft die meisten Unternehmen in der Schweiz.
Kleine und mittelgrosse Unternehmen haben in der Regel keine ausgebildete Spezialisten zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihren Reihen. Daher werde diese Unternehmen durch das Gesetz verpflichtet ein Sicherheitssystem zu erstellen, Sicherheitsbeauftragte ausbilden zu lassen und externe ASA-Spezialisten beizuziehen. Diese Dienstleistungen werden von Qualitätswerk GmbH zu fairen Preisen erbracht.
Aber auch die Prävention gesundheitlicher Risiken am Arbeitsplatz ist nicht freiwillig, die Politik macht im Rahmen der Gesetze (Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz) klare Vorgaben. Um diese einzuhalten und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nachhaltig zu verbessern, bietet Qualitätswerk als einziger Anbieter mit der neuen Ausbildung zum Gesundheitsbeauftragten eine kostengünstige Alternative zur eidgenössischen Berufsprüfung an.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Belastung und Krankheitsrate senken
Die Entwicklung der Berufsunfallzahlen in der Schweiz stagnieren oder nehmen sogar ab – dagegen steigen die Krankheitszahlen in Unternehmen jährlich an. Hierzu gibt es mehrere Gründe. Das schnelllebige Marktumfeld fordert Unternehmen immer mehr in der Konkurrenzfähigkeit. Damit steigen auch die Anforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Auf Grund dieser Entwicklung rückt das Thema “Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” und damit die rechtlichen Vorgaben aus dem Arbeitsgesetz immer mehr in den Fokus.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist nicht nur rechtlich bindend, sondern auch ein wichtiger Faktor zur Senkung der Krankheitszahlen in einem Betrieb. Qualitätswerk erklärt im Zeitungsbericht, was Unternehmen für den Gesundheitsschutz schon mit wenig Aufwand tun können und auf welche Weise ein Gesundheitsbeauftragter bei der Prävention von Krankheiten aktiv helfen kann.
Gesundheitsschutz verbessern durch eine Schulung zum Gesundheitsbeauftragten
Mitarbeitende sind das wichtigste Gut einer Unternehmung. Deshalb verdienen sie es, dass ihre Gesundheit während der Arbeit besonders geschützt ist. Dazu müssen die Arbeitsbedingungen in gesundheitlicher Hinsicht stimmen. Unternehmen sollten sich also aktiv und frühzeitig mit den Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit auseinandersetzen.
Eine Schulung zum Gesundheitsbeauftragten (GeBe) in Verbindung mit der Etablierung und Umsetzung eines Sicherheitssystems leistet einen grossen Beitrag zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und ist dabei weder zeit- noch kostenintensiv.
Mit einem eintägigen Kurs haben ausgebildete Sicherheitsbeauftragte die Möglichkeit die Kompetenzen zum Gesundheitsbeauftragte zu erlangen. Mitarbeitende oder Vorgesetzte die die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten noch nicht absolviert haben können in einem dreitägigen Kurs gleich beide Titel zum Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten erlangen. Der Kurs beinhaltet die von der Suva vorgegebenen Lernziele.
In Kombination mit der Prävention von Gesundheitsrisiken können Krankheiten vorgebeugt werden – die Arbeitnehmer bleiben gesund. Mit einer geeigneten Arbeitsschutz-Strategie sowie einem gelebten Gesundheitsschutz-Konzept kann sogar der soziale Stress für Arbeitnehmende reduziert und eine aktive Gesundheitsförderung und gesundheitliche Vorsorge betrieben werden. Wie solche Strategien aussehen und wie Gesundheitsbeauftragte die Arbeitgeber beim Erarbeiten und Umsetzen der Massnahmen entlasten können, lernen die Teilnehmer während der Schulung.
Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gleichermassen ausreichendes Fachwissen zum Thema Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aneignen können, führt das Qualitätswerk auf Anfrage auch Schulungen mit der gesamten Belegschaft durch.
Welche Branchen profitieren von einem Gesundheitsbeauftragten?
Prinzipiell kann ein Gesundheitsbeauftragten in der Schweiz in kleinen, mittelgrossen und grossen Betrieben aller Branchen eingesetzt werden. Besonderen Bedarf für einen Gesundheitsbeauftragten haben Unternehmen, deren Arbeitnehmer regelmässig mit Gefahrstoffen, gefährlichen Dienstleistungen oder gesundheitlich relevanten Stoffen und Prozessen zu tun haben.
Auch im Büro sollten Unternehmen die gesundheitliche Belastung für Mitarbeitende nicht unterschätzen. Um die Unternehmensleitung zu entlasten, können Gesundheitsbeauftragte – als Ergänzung zum Sicherheitsbeauftragten – Aufgaben im Gesundheitsschutz übernehmen.
Welche Stellen sind in der Schweiz zuständig für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?
Die wichtigste politische Stelle für den Gesundheitsschutz in der Schweiz ist das WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) der Schweizer Bundesverwaltung. Hierbei kümmert sich vor allem das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit Sitz in Bern um Arbeitsschutz-rechtliche Belange. Auf der Website des SECO gibt es einige Publikationen zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, die eine erste Orientierung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bieten.
Ein zweites Departement, das sich mit Gesundheitsfragen befasst, ist das EDI (Eidgenössisches Department des Innern). Zentrale Akteure für den Gesundheitsschutz und entsprechende Versicherungen sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit Sitz in Liebefeld (Kanton Bern) und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit Sitz in Bern. Auf den jeweiligen Webseiten stellen die Bundesämter viele Publikationen zu Versicherungen und Gesundheit sowie Informationen zu den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zur Verfügung.
Ihr starker Partner für Gesundheit und Sicherheit: Die Qualitätswerk GmbH
Stellen Sie sich neuen Herausforderungen in Ihrem Betrieb und besuchen Sie eine der Schulungen der Qualitätswerk GmbH! Begleitend zur Gesundheitsbeauftragten-Schulung bietet sich unter anderem die Teilnahme an einem SiBe-/KOPAS-Kurs an. So können Sie auch die erforderliche Qualifikation des Sicherheitsbeauftragten bzw. der Kontaktperson für Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb erwerben. Termine für die SiBe-/KOPAS-Kurse sowie die Schulung und Weiterbildung zum Gesundheitsbeauftragten sind für 2018 und 2019 an unseren Standorten in Zürich, Olten und Bern verfügbar.
Als Unterstützung während des laufenden Betriebs helfen Ihnen die Spezialisten von Qualitätswerk gern bei der Erarbeitung eines Konzepts zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie zur Arbeitssicherheit. Auf Anfrage können Sie gemeinsam mit uns für Ihr Unternehmen ein Konzept zum Gesundheitsschutz sowie ein Sicherheitskonzept erstellen und implementieren. Unser Angebot richtet sich an eine breitgefächerte Zielgruppe in vielen unterschiedlichen Branchen.
Fragen sie uns unverbindlich an und teilen sie uns ihre Bedürfnisse mit. Wir werden ihnen bestimmt weiterhelfen können!
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