Bereits über 20 Jahre ist die EKAS Richtlinie 6508 in Kraft. In diesem Zeitraum hat sich bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vieles verändert. Die Umsetzung und Einhaltung der Richtlinie wurde teilweise von Unternehmen in der Schweiz vernachlässigt. Auch die Kontrolltätigkeiten und Sanktionen diesbezüglich waren tief.

Die EKAS hat im Oktober 2019 strategische Ziele definiert, u.a. mit einem klaren Bekenntnis zur systemorientierten Prävention. Die Fachkommission 22 «ASA» erhielt anschliessend den Auftrag, das ASA-Umsetzungskonzept von 1999 zu überarbeiten. Ziele dieser Überarbeitung sind die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den Durchführungsorganen zu verbessern und die Kontroll- und Beratungstätigkeit zu vereinheitlichen.

Ab 1. Juni 2021 werden die ASA-Systemkontrollen einheitlich durch das zuständige Durchführungsorgan durchgeführt. Die wichtigste Änderung ist die Einführung von Major Kriterien (Muss-Fragen), welche bei jeder ASA-Systemkontrolle kontrolliert werden müssen.

Folglich wird bei jeder Kontrolle (Inspektion) durch den / die Arbeitsinspektor / -in überprüft, ob der Betrieb z.B. ein anerkanntes Sicherheitssystem (Modelllösung) betreibt, einen ASA-Spezialisten im Betrieb beschäftige oder extern beizieht, mindestens 1 Sicherheitsbeauftragte/-r im Betrieb beschäftigt und ausgebildet wurde.

Es gibt noch weitere Major-Kriterien die wir mit Ihnen in der kommenden Zeit besprechen und ggf. aufarbeiten werden.