Vorgaben für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen
Gerade in Betrieben mit erhöhter Unfallgefahr gewinnen sie zunehmend an Bedeutung und finden immer mehr Berücksichtigung. Während die Vorschriften auf der einen Seite gesetzlich vorgeschrieben sind – stehen auf der anderen Seite die Mitarbeiter, deren Gesundheit und Sicherheit für den funktionierenden Betrieb massgeblich sind. Denn Mitarbeiter, die sich gut aufgehoben und sicher fühlen, sind motiviert und dementsprechend produktiv. Wenn Sie einen Partner für ein professionelles Management in Hinblick auf Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz im Unternehmen benötigen, sind Sie bei uns genau richtig.
Gemäss Arbeitsgesetz, Art. 6 (ArG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen, Art.3 (VUV) sind Unternehmen (Arbeitgeber/-innen) verpflichtet zum Schutze der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Zuerst einmal sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und müssen keine juristischen Folgen befürchten.
Zudem fühlen sich die Arbeitnehmer sicher bei der Arbeit und müssen keine körperlichen Schäden befürchten. Das sorgt für Zufriedenheit, motiviert die Arbeitnehmer und steigert die Produktivität. Dafür ist aber auch eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten erforderlich. Nur so kann Transparenz bei den Aufgaben und Pflichten entstehen und der Gesundheitsschutz sowie die Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleistet werden.
Grundsätzlich trägt der Unternehmer die Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit im Unternehmen.
Nebst den Pflichten des Arbeitgebers, welche im Arbeitsgesetz Artikel 6 zusammengefasst sind, haben aber auch Arbeitnehmer Pflichten, die in der Verordnung über Unfallversicherung im Artikel 3 niedergeschrieben sind, einzuhalten. Die Unternehmen müssen die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entsprechend den vorhandenen Risiken und der Betriebsgrösse organisieren und Rollenträger bestimmen, die hierbei bestimmte Aufgaben übernehmen wie:
Diese internen Rollenträger müssen durch eine anerkannte Ausbildungsstätte ausgebildet werden.
Qualitätswerk GmbH ist eine schweizweit anerkannte Ausbildungsstätte und darf Kurse zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz offiziell anbieten und durchführen.
Weiterhin müssen ASA-Spezialisten gemäss EKAS-Richtlinie 6508 in Unternehmen beigezogen werden, wenn ein Unternehmen besondere Gefahren gemäss der genannten Richtlinie aufweist. Bei ASA-Spezialisten handelt es sich um:
Qualitätswerk GmbH verfügt über einen ASA-Pool mit den genannten Spezialisten. Falls Sie einen Beizug gemäss ASA-Richtlinie für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen möchten oder Fragen dazu haben, sind wir gerne für Sie da.
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen werden über das Unfallversicherungsgesetz und Arbeitsgesetz geregelt.
In modernen Betrieben sind Gesundheit und Arbeitssicherheit von enormer Bedeutung, da Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auch hohe Kosten verursachen, die nicht alle durch Versicherungen gedeckt sind. Darum bildet die Prävention das Fundament, auf dem Gefahrenquellen frühzeitig erkannt, bewertet und reduziert werden. Aus der Analyse der Risikoquellen ergeben sich schliesslich die entsprechenden Massnahmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu wahren und Unfällen vorzubeugen.
Zur Prävention von Arbeitsunfällen gehört beispielsweise die Organisation der richtigen Arbeitskleidung. Der korrekte Umgang sowie die Handhabe muss vom Arbeitgeber durch eine Einweisung organisiert werden, sodass der fachgerechte Umgang der Schutzausrüstung am Arbeitsplatz klar vermittelt wird. Die Kosten für die Beschaffung der vorgeschriebenen Ausrüstung trägt der Arbeitgeber (AG).
Eine positive und proaktive Einstellung gegenüber Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zahlt sich aus.
Denn wenn Mitarbeiter ausfallen, erzeugt das in jedem Fall hohe Kosten für das Unternehmen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen spüren den Ausfall von Mitarbeitern in vollem Ausmass. Der Betriebsablauf wird gestört oder gar unterbrochen, Arbeitskollegen müssen in die Presche springen und Mehrarbeit leisten. Unfälle und Krankheiten sind nicht nur für Betroffene einschneidende Erlebnisse sonder auch für das ganze Umfeld. Werden darüber hinaus die rechtlichen Bestimmungen und branchenüblichen Richtlinien vom Unternehmer missachtet, kann der Arbeitgeber oder auch Vorgesetzte und Mitarbeitende juristisch dafür belangt werden.
Arbeitgeber in der Schweiz haben die rechtliche Verpflichtung alle Massnahmen zu ergreifen, damit Unfälle und Krankheiten verhindert werden.
Zu schützen sind demzufolge insbesondere Personengruppen, wie Arbeitnehmer, Kunden und Endverbraucher die Dienstleistungen oder Produkte herstellen, anbieten, konsumieren oder daran mitwirken wie:
Es gibt noch offene Fragen? Wenden Sie sich an die Qualitätswerk GmbH, damit wir Sie zu Ihrem Anliegen umfassend beraten können. Ganz gleich, ob zu gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbeauftragten oder den richtigen Massnahmen, wir finden die passende Lösung. Ausserdem unterstützen wir Ihr Vorhaben, indem wir für Sie ein Sicherheitskonzept erstellen oder Mitarbeiter in SiBe-/ KOPAS-Kursen ausbilden. Sorgen Sie mit uns als starkem Partner für einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz.