ASA – Beizug
Mit dem ASA – Beizug (ASA – Mandat) erhalten sie professionelle Hilfe und Beratungen von Sicherheitsspezialisten! Qualitätswerk GmbH ist darauf spezialisiert, Unternehmen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäss der EKAS – Richtlinie 6508 zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten sowie Mitarbeitende stufengerecht nach schweizweit geltenden Vorgaben aus- und weiterzubilden.
ASA – Beizug im Betrieb
ASA-Spezialisten im Betrieb beschäftigen oder extern beiziehen!
In der Schweiz gibt es klare Vorgaben, wann und wie Unternehmen ASA- Spezialisten beiziehen müssen. In der Verordnung über Unfallversicherung Art. 11a wird die Beizugspflicht geregelt und in der EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert. Grundsätzlich müssen Unternehmen, ab 10 Mitarbeitenden und die besondere Gefährdungen gemäss EKAS–Richtlinie 6508 aufweisen, ASA- Spezialisten gesetzlich und präventiv beiziehen.
ASA-Spezialisten sind Ärzte und Spezialisten für Arbeitssicherheit gemäss Eignungsverordnung. Wenn das betriebliche Wissen für interne Sicherheitsfragen nicht ausreichend vorhanden sind, müssen immer ASA-Spezialisten beigezogen werden. Diese sogenannten Beizugs-Pflicht ist rechtsverbindlich festgeschrieben. ASA-Spezialisten werden indes beigezogen, um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten präventiv zu vermeiden.
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Weitere Informationen
Alle Unternehmen, die besondere Gefährdungen gemäss EKAS – Richtlinie 6508 aufweisen, müssen ASA – Spezialisten1 nach Artikel 11a der Verordnung über Unfallversicherung beiziehen.
Damit sie die rechtliche Forderung erfüllen können, müssen sie ASA – Spezialisten im Betrieb entweder direkt beschäftigen oder andernfalls extern vertraglich beiziehen. Um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern, empfehlen wir ihnen unsere Dienstleistung «ASA – Mandat», mit der sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen und sogleich Zugang zu allen notwendigen ASA – Spezialisten wie Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsspezialisten erhalten.
Unser ASA-Mandat verfolgt das Ziel die gesetzliche ASA-Beizugspflicht zu erfüllen. Zudem profitieren sie von den höchstmöglichen Fachkompetenzen in der Schweiz. Unser Service reicht von der Grundlagenschulung ihrer Mitarbeitenden, bis hin zur Identifikation von sicherheitsrelevanten Schwachstellen.
Wir begleiten unsere Kunden bedürfnisorientiert, reduzieren in dieser Thematik ihren Aufwand und helfen, die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu erleichtern, sowie Unfälle und Krankheiten effektiv zu vermeiden. Mit uns bekommen sie umfassende Unterstützung, alles aus einer Hand.
Zu Beginn besprechen und analysieren wir ihre Bedürfnisse und Risiken. Im Anschluss setzen wir mit ihnen entsprechende Prioritäten und definieren die notwendigen Massnahmen.
Den ASA-Beizug setzen wir mit unserem Jahresmandat um. Dieses Mandat bildet die Grundlage zur Erfüllungspflicht gemäss EKAS -Richtlinie 6508 und beinhaltet die wichtigsten Grunddienstleistungen. Die Kosten für ein Jahresmandat für Betriebe kostet:
bis 19 Mitarbeitenden:
CHF 2’100.-
ab 20 Mitarbeitenden:
CHF 3000.-
ab 100 Mitarbeitenden:
CHF 3900.-
ab 300 Mitarbeitenden:
gemäss Offerte
In den Preisen sind folgende Leistungen inklusive:
- ASA -Vertrag, welcher den Beizug gemäss EKAS-RL 6508 bestätigt
- Hotline für Kurzberatungen
- Zugang zu unserem ASA-Pool von Qualitätswerk
- Login Extranet
- Jährliches Beratungsgespräch